Medizinisch fundierte Fußanalyse & Versorgung

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Kosten & Krankenkasse

Was Ihre Versorgung kostet – und wer mitzahlt

Orthopädische Einlagen, Maßschuhe und viele weitere Versorgungen sind in Österreich Heilbehelfe bzw. Hilfsmittel. Mit ärztlicher Verordnung beteiligt sich Ihre Krankenkasse an den Kosten. Wir machen den Weg dahin einfach.

Kostenübernahme

Ihre Krankenkasse zahlt mit

Orthopädische Einlagen, Maßschuhe und viele weitere Versorgungen gelten in Österreich als Heilbehelfe bzw. Hilfsmittel. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten.

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    Ärztliche Verordnung

    Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder eine Fachärztin stellt eine Verordnung für das benötigte Hilfsmittel aus (z. B. orthopädische Einlagen oder Maßschuhe).

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    Bewilligung der Kasse

    Je nach Träger und Hilfsmittel wird die Verordnung von Ihrer Krankenkasse bewilligt – das übernehmen häufig wir oder die Arztpraxis für Sie.

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    Analyse & Versorgung

    Bei uns erfolgen Fußanalyse, Maßnahme und die individuelle Anfertigung Ihrer Versorgung samt Anpassung vor Ort.

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    Abrechnung & Zuschuss

    Die Krankenkasse übernimmt einen Kostenanteil. Ein gesetzlicher Selbstbehalt kann anfallen – wir erklären Ihnen vorab transparent, womit Sie rechnen.

Die genaue Höhe von Zuschuss und Selbstbehalt hängt von Träger (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA), Hilfsmittel und Verordnung ab. Wir beraten Sie persönlich und unterstützen bei der Abwicklung mit Ihrer Kasse.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Kostenübernahme

Welche österreichischen Krankenkassen übernehmen die Kosten?

Grundsätzlich alle gesetzlichen Träger – ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse), SVS (Selbständige), BVAEB (öffentlich Bedienstete, Eisenbahn, Bergbau) und die KFA (Krankenfürsorgeanstalten der Gemeinden). Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Ja. Für die Kostenübernahme von Heilbehelfen und Hilfsmitteln wie Einlagen oder Maßschuhen benötigen Sie eine Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Wir beraten Sie gerne, was darauf stehen sollte.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Das hängt vom Träger, vom Hilfsmittel und von Ihrer Verordnung ab und kann sich jährlich ändern. Wir sagen Ihnen vorab transparent, mit welchem Eigenanteil Sie ungefähr rechnen müssen.

Kümmert ihr euch um die Bewilligung?

In vielen Fällen ja – wir unterstützen Sie bei der Einreichung und Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse, damit der Weg für Sie möglichst einfach ist.

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